Sicherheit / Prüfblatt

Einlagensicherung in Österreich: Was Sparer prüfen sollten

Bankebene, Gemeinschaftskonto, ausländische Zweigstelle und zeitlich erhöhte Deckung richtig dokumentieren.

Prüfziel: Vor einer Einzahlung feststellen, welche Bank das Konto führt, welches Sicherungssystem gilt und welche Guthaben für die Grenze zusammenzuzählen sind.

Die Aussage „bis 100.000 EUR gesichert“ ist richtig, aber unvollständig. Entscheidend sind die berechtigte Person, das Kreditinstitut, die Art des Guthabens und mögliche Sonderfälle. Wer nur den Produktnamen betrachtet, kann mehrere Marken derselben Bank fälschlich als getrennte Sicherungsgrenzen behandeln.

Welche Einlagen die FMA nennt

Nach Information der österreichischen Finanzmarktaufsicht sind unter anderem Guthaben auf Giro-, Gehalts- und Pensionskonten, Sparbüchern, Sparkonten, Festgeldkonten, Wertpapier-Verrechnungskonten und Bausparverträgen umfasst. Die Deckung umfasst grundsätzlich Einlage und Zinsen.

Die 100.000-EUR-Grenze

Die gesetzliche Grundgrenze gilt pro berechtigter Person und Bank. Besitzt eine Person bei derselben Bank 70.000 EUR Tagesgeld, 25.000 EUR Festgeld und 6.000 EUR auf einem Verrechnungskonto, beträgt die Summe 101.000 EUR zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Mehrere Kontonummern ändern die Bankebene nicht.

Gemeinschaftskonten

Bei mehreren Inhaber:innen wird das Guthaben grundsätzlich zu gleichen Teilen zugerechnet, sofern der Bank vor dem Sicherungsfall keine andere Aufteilung bekannt gegeben wurde. Zusätzlich bestehende Einzelkonten derselben Person bei derselben Bank sind in deren persönliche Summe einzubeziehen.

Vorübergehend erhöhte Deckung

In bestimmten Fällen kann für höchstens zwölf Monate eine erhöhte Sicherung gelten, etwa bei Guthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie oder bestimmten Lebensereignissen. Die FMA und die Einlagensicherung AUSTRIA nennen dafür bis zu 500.000 EUR. Voraussetzung und Nachweis sind konkret zu prüfen; die erhöhte Deckung sollte nicht ohne Dokumentation angenommen werden.

Österreichische Zweigstelle einer ausländischen Bank

Eine Bank aus einem anderen EWR-Staat kann in Österreich über eine Zweigniederlassung tätig sein. Laut FMA unterliegen deren Einlagen dem Sicherungssystem des Staates, in dem die Bank konzessioniert ist. Der gesetzliche Informationsbogen muss das zuständige System nennen. Unterschiede können insbesondere Sprache, Kontaktweg und Ablauf betreffen.

Ebene Prüfdokument Ergebnis
Produkt Vertrag und Informationsbogen Ist es eine geschützte Einlage?
Institut FMA-Datenbank beziehungsweise Herkunftsaufsicht Welche juristische Bank führt das Konto?
System Informationsbogen Einlagensicherung Welche Sicherungseinrichtung ist zuständig?
Summe Eigene Kontenübersicht Wie hoch sind Einlagen samt Zinsen insgesamt?
Sonderfall Belege und gesetzliche Voraussetzungen Gilt zeitlich eine erhöhte Deckung?

Wertpapierdepot und Verrechnungskonto unterscheiden

Das Guthaben auf einem Verrechnungskonto kann eine Einlage sein. Wertpapiere im Depot sind dagegen grundsätzlich Eigentum der Anleger:innen und fallen nicht unter die normale Einlagensicherung. Für den Ausnahmefall, dass eine Wertpapierfirma Vermögenswerte nicht zurückgeben kann, bestehen andere Entschädigungsregeln.

Auszahlung im Sicherungsfall

Die FMA beschreibt seit 2024 eine Regelfrist von sieben Arbeitstagen. Die Sicherungseinrichtung benötigt ein Konto für die Auszahlung, ein Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für Sonderfälle und erhöhte Beträge kann eine zusätzliche Prüfung notwendig sein.

Keine Bonitätsbewertung: Die gesetzliche Sicherung ist kein Rating der Bank und keine Aussage über Service oder Produktqualität. Beträge oberhalb der Grenze und nicht gedeckte Forderungen können im Insolvenzfall gefährdet sein.

Primärquellen und Verweise

Quellen- und AktualitätshinweisFMA Österreich und Einlagensicherung AUSTRIA; geprüft am 15. Juli 2026.