Netto-Zinsblatt / Browser-Rechnung
Was bleibt von den Zinsen?
Bruttoertrag, geschätzte KESt und Kaufkraft in einer Rechnung. Keine Eingabe wird gespeichert.
Schätzung / Stand 15.07.2026
- Bruttozinsen
- EUR 0,00
- geschätzte KESt
- - EUR 0,00
- Endbetrag netto
- EUR 0,00
- reale Veränderung
- EUR 0,00
Die Rechnung ist ein Modell, kein Steuer- oder Anlagebescheid. Bei ausländischen Banken und anderen Kapitalerträgen können andere Abläufe oder Steuersätze gelten.
Annahmen und Formel prüfenSo wird der Nettozins berechnet
Ausgangspunkt ist der eingetragene Anlagebetrag. Bei einer Gutschrift am Laufzeitende wird der Jahreszins zeitanteilig auf die gewählten Monate angewendet. Bei monatlicher oder jährlicher Gutschrift wird ein Zinseszinseffekt modelliert. Von den so ermittelten Bruttozinsen zieht der Rechner den frei wählbaren Steuersatz ab.
Für klassische Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten in Österreich ist im Rechner ein Wert von 25 % voreingestellt. Das entspricht der allgemeinen Information des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Andere Kapitalerträge werden häufig mit 27,5 % besteuert; bei ausländischen Instituten kann zudem eine Erklärungspflicht bestehen. Ändern Sie den Wert, wenn Ihr konkreter Fall eine andere Annahme verlangt.
Was die reale Veränderung bedeutet
Der Endbetrag wird mit der eingetragenen Inflationsannahme auf heutige Kaufkraft zurückgerechnet. Ein positiver Nominalzins kann deshalb mit einem negativen realen Ergebnis einhergehen. Das ist keine Inflationsprognose. Die Eingabe ist lediglich ein Szenario, das sichtbar macht, wie sensibel die Kaufkraft auf Preissteigerungen reagiert.
Welche Angaben vor einem Abschluss fehlen
- der tatsächlich garantierte Zeitraum des Zinssatzes;
- Mindest- und Höchstbetrag sowie mögliche Kontoführungsgebühren;
- der Anschlusszins nach einer Neukundenaktion;
- die Regeln für vorzeitige Behebung oder Kündigung;
- die kontoführende Bank und das zuständige Einlagensicherungssystem;
- die steuerliche Behandlung Ihrer konkreten Konstellation.
Formeln und Rundung
Bei einfacher Verzinsung gilt näherungsweise: Kapital × Jahreszins × Monate ÷ 12. Monatliche Verzinsung verwendet Kapital × (1 + Jahreszins ÷ 12)Monate. Die geschätzte Steuer wird auf die Bruttozinsen angewendet. Angezeigt wird auf Cent gerundet; interne Zwischenschritte werden nicht vorzeitig gerundet.
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, zuletzt redaktionell geprüft am 15. Juli 2026.
- FMA Österreich: Einlagensicherung, zuletzt redaktionell geprüft am 15. Juli 2026.
- Unsere Rechen- und Quellenmethodik.