Modellannahme: Für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten verwendet unser Rechner 25 % KESt. Diese Seite ist allgemeine Bildungsinformation und keine Steuerberatung.

Welche Zinsen mit 25 Prozent besteuert werden

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen nennt Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten als Kapitalerträge mit einem besonderen Steuersatz von 25 %. Dazu zählen nach den Erläuterungen auch Einlagen bei Banken wie Termineinlagen beziehungsweise Festgeld. Andere Kapitaleinkünfte unterliegen häufig einem besonderen Steuersatz von 27,5 %.

Inländische auszahlende Stelle

Ist eine inländische Bank oder eine andere zum Abzug verpflichtete Stelle eingebunden, wird die KESt in vielen Fällen direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Steuer bei klassischen privaten Spareinlagen grundsätzlich abgegolten. Es gibt Ausnahmen und die Möglichkeit einer Regelbesteuerungsoption; diese sollte bei Bedarf fachlich geprüft werden.

Ausländische Bank

Kann keine inländische Stelle die KESt einbehalten, müssen Einkünfte – etwa Zinsen einer ausländischen Bank – laut BMF regelmäßig in die Steuererklärung aufgenommen werden. Eine mögliche ausländische Quellensteuer und Doppelbesteuerungsregeln können die Berechnung verändern.

Vom Brutto- zum Nettozins

Bei 1.000 EUR Bruttozinsen und einer Annahme von 25 % beträgt die geschätzte Steuer 250 EUR; 750 EUR verbleiben netto. Ob die Bruttozinsen einfach oder mit Zinseszins entstehen, hängt von Produkt, Laufzeit und Gutschrift ab. Nutzen Sie den Netto-Zinsrechner und ändern Sie den Steuersatz, wenn Sie ein anderes Szenario prüfen.

Wichtig: Fonds, Anleihen, Dividenden, Kryptowährungen, betriebliche Konten und Sonderfälle sind mit der einfachen Sparzins-Annahme nicht vollständig abgebildet.

Primärquellen